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Die Rechtsanwaltskanzlei Berkau & Terhorst bietet Ihnen eine Intensivbetreuung für deutsche Strafgefangene im Ausland an.

 

Je nach Verfahrensstadium sind wir bei der Suche nach geeigneten Strafverteidigern vor Ort behilflich oder führen und betreiben ein Überstellungs- bzw. Auslieferungsverfahren nach dem Prozess im   Ausland.

Diese Verfahren sind sowohl vor dem Deutschen Bundesjustiz-ministerium, vor den jeweils zuständigen Landesjustizministerien auf deutscher Seite und des Justizministeriums des inhaftierenden Landes zu führen.

Für die Betreibung solcher Verfahren sind eine Vielzahl von Anträgen zu stellen, Fristen zu wahren, Stellungnahmen verschiedener, mit dem Fall befasster, Behörden einzuholen, sowie ein Gesamtüberblick über das dem inhaftierten und dessen Angehörigen oft unklare und unverständliche Verfahren zu wahren.

 

Ein enger Kontakt zu den deutschen Auslandsvertretungen und den jeweiligen Justizvollzugsanstalten ist dabei unerlässlich, um die Angelegenheit zu beschleunigen.

 

Nach einer erfolgreichen Überstellung bzw. Auslieferung in die Bundesrepublik betreuen wir Sie selbstverständlich hier weiter.
 

Überstellung aus dem Ausland

 

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